Schilder StVO
Alle Schilder mit Fahrgeboten- und Fahrverboten für Radler | |||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Gehweg (Zeichen nur wenn es nicht klar ist) | Klarer Fall: Hier haben Radler nichts zu suchen! Ausnahme: Kinder unter 8 Jahren müssen, unter 10 Jahren dürfen zum Radfahren den Gehweg benutzen. Sie müssen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen sie absteigen. Andere Radler, auch mitradelnde Eltern, müssen die Fahrbahn benutzen oder absteigen. | Wer auf einem Gehweg radelt, muss darauf gefasst sein, dass Fußgänger nicht mit ihm rechnen. Und an Einmündungen und Grundstückseinfahrten ist man gut beraten, nicht auf seiner Vorfahrt zu bestehen, denn die Autofahrer erwarten einen da auch nicht | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Gehweg Radfahrer frei | Hier haben Radfahrer die Wahl: Sie dürfen den Gehweg benutzen, müssen dort aber Schrittgeschwindigkeit einhalten. Sie können aber auch die Fahrbahn benutzen. | Wer auf einem Gehweg radelt, muss darauf gefasst sein, dass Fußgänger nicht mit ihm rechnen. Und an Einmündungen und Grundstückseinfahrten ist man gut beraten, nicht auf seiner Vorfahrt zu bestehen, denn die Autofahrer erwarten einen da auch nicht. | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Radweg | Wo ein Radweg mit blauem Schild vorhanden ist, muss der Radler ihn benutzen, die daneben verlaufende Fahrbahn ist dann tabu. (Wenn der Radweg an Einmündungen eigene Vorfahrtregelung hat, ist dies Tabu umstritten). Ein auf den Boden gemaltes Radwegzeichen ist kein amtliches Verkehrszeichen und begründet keine Benutzungspflicht! Die Benutzungspflicht entfällt, wem der Radweg nicht benutzbar ist (parkende Autos, Baustelle, Schäden) | An Kreuzungen und Einmündungen wird der Radler leicht übersehen, vor allem von rechts abbiegenden LKW. Aus Grundstückseinfahrten wird mitunter achtlos ausgefahren Fußgänger und Hundeleinen sind unvermutete Hindernisse. | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
anderer Radweg | Sieht wie ein Radweg aus, hat aber kein Schild. Es steht dem Radfahrer frei, ob er hier fährt oder auf der Fahrbahn. | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Getrennter Geh- und Radweg | Eigentlich sind das 2 Wege, ein Radweg und ein Gehweg nebeneinander, mit deutlicher Trennlinie. Radfahrer müssen den Radweg benutzen, sie dürfen weder die Fahrbahn noch den Gehweg befahren. Fußgänger dürfen nicht auf dem Radweg gehen oder stehenbleiben. | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
linker Radweg | Radwege links der Strasse können mit dem Radwegzeichen versehen werden und sind dann benutzungspflichtig. | Hier wird der Geisterfahrer zum Gesetz: Äußerste Vorsicht! | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
gemeinsamer Geh- und Radweg | Hier haben Radfahrer keine Wahl: Sie müssen den Gehweg mitbenutzen und haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Wem das zu langsam geht, der muss sich eine andere Fahrtroute suchen oder das Auto nehmen. | Hier kommen die Gefahren von Fußweg und Radweg zusammen | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Fahrbahn | Wenn kein Radweg mit blauem Schild vorhanden ist, gehört der Radler auf die Fahrbahn. Da er sich im Sichtfeld der Autofahrer bewegt, ist das sicherer als es scheint. Autofahrer müssen den Räder beim Überholen genügend Platz lassen 1 Meter bei geringem Geschwindigkeitsunterschied, sonst 1,50 Meter. Durch seine Fahrweise zeigt der Radler an, wie viel Platz er braucht: Der Abstand zum Fahrbahnrand ist die Lebensversicherung des Radlers! Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. (siehe § 27 [1] Verbände) | Unheimlich ist, dass die Autos schnell und von hinten kommen. Gefährlich sind vor allem:
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Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Radfahrsteifen | Ein Radfahrstreifen ist ein auf die Fahrbahn gemalter Radweg, abgegrenzt durch eine durchgehende Linie. Er verbindet die Vorteile des Radwegs (abgeteilter Bereich) mit denen der Fahrbahn (im Sichtfeld der Autofahrer) | Vielen Leuten ist das Radeln auf der Fahrbahn trotz abgetrennten Bereichs unheimlich, aber es ist erstaunlich sicher | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Schutzstreifen | Ein mit unterbrochenen Linien abgeteilter Bereich am Fahrbahnrand, mit Fahrradsymbol gekennzeichnet, darf bei Bedarf auch von Autos befahren werden. | Ein schwacher psychologischer Schutz, aber wirksam! | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Busspur freigegeben | Auch Busspuren können für Radler freigegeben werden | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Freigegeben gegen die Einbahnstraße | Das geht, wenn die Strasse breit genug ist und das Tempo auf höchsten 30 km/h beschränkt ist | Sieht gefährlich aus, ist es aber nicht, schließlich sieht man was auf einen zukommt. | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Verkehrsberuhigte Zone | Hier müssen auch Radler Schritt fahren | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Fahrradstraße | Hier dürfen Radler nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nur benutzen wenn das durch Zusatz Schilder erlaubt ist | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Fußgängerzone | Klarer Fall: Hier haben Radler nichts zu suchen! Ausnahme: Es ist durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt. | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Tempo 30 Zone | Hier sollen alle Fahrzeuge in mäßigem Tempo die Fahrbahn miteinander teilen Benutzungspflichtige Radwege sind hier nicht zulässig. | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Feld- und Waldwege | in manchen Bundesländern gibt es Regeln, dass nur auf Wegen über einer bestimmten Breite geradelt werden darf. | Damit muss man rechnen: Hindernisse, Löcher, Rinnen, Bodenwellen Tiere und Wanderer Sperrgitter und Drähte | |
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
gesperrter Weg | Hier darf KEIN Fahrzeug fahren, auch kein Fahrrad (außer es ist durch Zusatzschild erlaubt). Häufig wird dies Zeichen aufgestellt ohne an Radler zu denken. Es kann sich lohnen, die zuständige Stelle auf Freigabe des Weges für Radler anzusprechen | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
gesperrter Radweg | Dieser Weg (oder diese Richtung) ist für Radfahrer gesperrt. Meist taucht dieses Schild auf, wenn ein gemeinsamer Radweg (für linke und rechte Fahrbahn) zu ende ist und wieder die rechte Straßenseite benutzt werden muss. Die Fahrbahn kann durchaus für entgegenkommende Fahrräder freigegeben sein. | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Der Radweg ist in beiden Richtungen freigegeben. | Es muss mit Gegenverkehr gerechnet werden. | ||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Dieses Hinweisschild markiert den weiteren Verlauf eines Radweges. | |||
Weg | Regel | Gefahrenlage | |
Zusatzzeichen gelten nur in Verbindung mit einem Verkehrszeichen und zwar dem, das unmittelbar darüber steht. Steht das Zeichen alleine, enthält es als Zusatzzeichen überhaupt keine wirksame Anordnung und kann ignoriert werden. Gute weiterführende Informationen zu diesem Zeichen gibt es unter bernd.sluka.de |
Alle hier gemachten Angaben sind unverbindlich. Ich habe mich aber bemüht, die Verkehrszeichen und dessen Gesetzeslage richtig wiederzugeben! Stand: 01.01.2010
Ergänzungen und Korrekturen gerne per Mail an mich.